Stornierungsbedingungen

Stornierungen innerhalb 24 Stunden nach Buchung sind kostenfrei. Muss der Gast die Reise stornieren, egal aus welchen Gründen und in welchem Zeitraum vor Reiseantritt, beträgt die Aufwandsentschädigung (Stornogebühr) in jedem Fall mindestens 90,00 € plus maximal 90% des Mietpreises (falls der Zeitraum nicht wieder vermietet werden kann). Sollte der komplette Zeitraum oder Teile des Zeitraumes erneut vermietet werden, fällt nur die Differenz zu den 90% des Mietpreis zzgl. der 90,00 € Aufwandsentschädigung an. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Gast einen Ersatzmieter anbietet, sofern der Vermieter mit dem Ersatzmieter einverstanden ist.

Der Vermieter hat einen Ersatzanspruch gemäß folgender Staffelung:

- Stornierung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

- danach 90% des Reisepreises.

Eine Stornierung der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen.

Sollte der Gast die Buchung bereits vor Fälligkeit der Restzahlung stornieren, ist er dennoch verpflichtet, die komplette Restzahlung zum Fälligkeitsdatum an den Vermieter zu zahlen, da eine Wiedervermietung nicht gewährleistet werden kann. Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Restzahlung nicht nach, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen und die geleistete Anzahlung als Entschädigung einzubehalten.


Stornobedingungen bei Reisebeschränkungen

Sollte es aus Anlässen jeglicher Art zu Einschränkungen am Urlaubsort innerhalb des gebuchten Reisezeitraum kommen, übernimmt der Vermieter dafür keine Haftung und der Gast hat keinerlei Anrecht auf einen Preisnachlass des Mietpreises oder einer kostenlosen Stornierung. (Bsp. gesperrter Strandabschnitt, Schließung Schwimmbad oder sonstige geschlossene Einrichtungen) Wenn am gebuchten Reisezeitraum ein Beherbergungsverbot besteht, verpflichten wir uns den kompletten Mietpreis, inklusive der Kurtaxe zurückzuzahlen. Für Reisewarnungen oder Reiseverbote des Heimatlandes in die Niederlande, sowie einer Quarantäneverpflichtung bei Reiserückkehr in den Heimatort, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Verlangt das jeweilige Land bei der Einreise einen Impfnachweis oder einen negativen Test gegen jegliche Epidemien, werden wir ebenso wenig Haftung übernehmen, wie für etwaige Einschränkungen am Urlaubsort.